RS0130466 – OGH Rechtssatz
RS0130466 – OGH Rechtssatz
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Da ein Stiftungskurator „für das Entstehen der Privatstiftung Sorge zu tragen“ hat (§ 8 Abs 3 Z 1 PSG), ist es - auch wenn schon ein (erster) Stiftungsvorstand eingesetzt wurde - nicht ausgeschlossen, dass bei entsprechenden Verzögerungen ein Stiftungskurator bestellt wird. Diesem kommt aber nicht die Befugnis zu, Ansprüche aus der Stiftungserklärung geltend zu machen. Er hat die Tätigkeit des (ersten) Stiftungsvorstands zu überwachen und auf ein baldiges Entstehen der Privatstiftung hinzuwirken.