Spruch I. Das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof wird fortgesetzt. II. Der außerordentlichen Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 1.995,70 EUR (darin enthalten 332,62 EUR USt) bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu e…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger lebt mit seiner Frau und den beiden gemeinsamen Töchtern in Deutschland. Dort ist er seit 1992 als Angestellter beschäftigt. Seine Frau ist seit 1. 7. 1996 in Tirol beschäftigt. Nach der Geburt ihrer ersten Tochter am 14. 6. 2011 war sie bis 31. 1. 2013 in Karenz. Nac…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Beklagten, die der Kläger nach Freistellung durch den Obersten Gerichtshof beantwortete, ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1.1 Mit Beschluss vom 20. 12. 2017, AZ 10 ObS 74/17f, hat der Oberste Gerichtshof aus Anlass der außerordentlichen Revision dem Gerichtsho…