Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 908,64 EUR (darin enthalten 151,44 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war KFZ Haftpflichtversicherin des Probefahrtkennzeichens *****. Dem zwischen den Parteien bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB 2007/1 in Folge AKHB) zugrunde, die auszugswe…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1. Dem Revisionswerber ist beizupflichten, dass der Versicherer gemäß § 6 Abs 5 VersVG aus einer fahrlässigen Verletzung einer vereinbarten Obliegenheit Rechte nur ableiten kann, wenn dem Versicherungsnehmer vorher die Versicherungsbedingunge…