Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung einschließlich ihres rechtskräftigen Teils insgesamt lautet: „ Urkunden 1 Schenkungsvertrag vom 6. 8. 2014 2 Löschungserklärung Land S***** vom 19. 8. 2014 3 L…
Text Begründung: Die Erstantragstellerin ist Miteigentümerin von 47/1503 Anteilen an der EZ 1410 GB *****, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung 6 verbunden ist. Mit Schenkungsvertrag vom 6. 8. 2014, der nicht als Notariatsakt errichtet wurde, schenkte sie der Zweitantragstellerin diese Anteile. Der…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragstellerinnen ist zulässig und berechtigt. 1. Nach § 1 Abs 1 lit d NotaktG bedürfen Schenkungsverträge ohne wirkliche Übergabe zu ihrer Gültigkeit eines Notariatsakts. Eine „wirkliche Übergabe“, muss nach außen erkennbar und so beschaffen sein, dass aus ihr der Wille des…