Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Antragsteller sind schuldig, den Antragsgegnern die mit 503,71 EUR (darin enthalten 83,95 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekurs-verfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Antragsteller begehrten die Feststellung, dass die Antragsgegner nicht berechtigt seien, aufgrund des Umstands, dass die Urgroßmutter der Viert und der Fünftantragstellerinnen am 18. 3. 2013 verstorben sei, den Mietzins zu erhöhen. Die Viert und die Fünftantragstellerinnen seien bi…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig; er ist aber nicht berechtigt. 1.1 Ein dringendes Wohnbedürfnis ist grundsätzlich im Sinne eines schutzwürdigen Interesses zu verstehen und nur dann zu verneinen, wenn eine andere ausreichende (angemessene) Unterkunft zur Verfügung ste…