Spruch Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen Punkt 2.c) des Beschlusses des Rekursgerichts richtet, zurückgewiesen. Im Übrigen wird ihm nicht Folge gegeben. Die klagende und gefährdete Partei hat die Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung vorläufig, die erstbeklagte Partei und Erstgegnerin der g…
Text Begründung: Der Kläger und zugleich gefährdete Partei (im Folgenden: Kläger) ist seit Oktober 2007 Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Er führt seit 17. 6. 2008 eine Ordination als Wahlarzt in Wien. Seit Jänner 2009 verfügt er über eine Stelle als Vertragsarzt in einem anderen Bundesland.…
Rechtliche Beurteilung Der vom Kläger beantwortete Revisionsrekurs der Erstbeklagten, mit dem sie die „ersatzlose Aufhebung“ der vom Rekursgericht in Punkt 1.c) und 2.c) erlassenen einstweiligen Verfügung anstrebt, ist hinsichtlich des gegenüber der Zweitbeklagten erlassenen Verbots (Punkt 2.c) unzulässig. Im Übrigen (hin…