Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie lauten: „Es wird festgestellt, dass die beklagte Partei der klagenden Partei für die Verbindlichkeiten aus der von der klagenden Partei am 26. 4. 2007 um 5.000.000 EUR gezeichneten 5.000.000 St…
Text Entscheidungsgründe: Die Nebenintervenientin firmierte bis 16. 12. 2009 unter „C***** Aktiengesellschaft“. Bis zum Erlöschen ihrer Konzession war sie ein Kreditinstitut nach dem Bankwesengesetz. Am 22. 10. 2010 bestätigte die Finanzmarktaufsicht, dass das Unternehmen nicht mehr der Bankenaufsicht un…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht angeführten Gründen zulässig. Sie ist im Ergebnis teilweise auch berechtigt. 1.1 Die behauptete Nichtigkeit und die geltend gemachten Verfahrensmängel liegen wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat nicht vor. Die von der Beklagten angesprochene Bindung…