JudikaturJustizRS0130052

RS0130052 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Mai 2016

Nach österreichischem Recht besteht keine Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten in der Hinsicht, dass Beweismittel, die auf Grund unverwertbaren Beweismaterials aufgefunden wurden, ihrerseits aus diesem Grund jedenfalls unverwertbar wären.

Entscheidungen
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