RS0130038 – OGH Rechtssatz
RS0130038 – OGH Rechtssatz
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Die fortdauernde Bereithaltung der Bildberichterstattung über eine gegen den Kläger erhobene Mordanklage im Online‑Archiv des Mediums, in dem dieser Bericht in der Druck‑ und der Online‑Ausgabe erschienen ist, über den Zeitpunkt der Beendigung des Strafverfahrens hinaus, ist nur dann durch das Veröffentlichungsinteresse im Sinn der Meinungs‑ und Medienfreiheit gerechtfertigt, wenn zugleich und räumlich verbunden auf den Freispruch von der Mordanklage hingewiesen wird.