Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. Der Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Isabella H***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 148 zweiter Fall und § 15 StGB schuldig erkannt. Danach hat sie (vgl US 2, 3 und 6) von Oktober 2009 bis Oktober 2012 in G***** und F***** in zumindest 105 Angri…
Rechtliche Beurteilung Sowohl die aus § 281 Abs 1 Z 5, 5a und 9 lit c StPO gegen den Schuldspruch erhobene Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten als auch die gegen den Freispruch aus § 281 Abs 1 Z 5 und 9 lit a StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft verfehlen ihr Ziel. Zur Nichtigkeitsbeschwerde …