JudikaturJustizRS0129849

RS0129849 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2014

Leistungen an Dritte, die wirtschaftlich dem Gesellschafter zugute kommen, sind vom Ausschüttungsverbot erfasst. Die Gesellschaft muss den ihr zustehenden Ersatzanspruch auch gegen den Gesellschafter entsprechend betreiben. Die Gesellschaft hat im Verhältnis zum Gesellschafter auf ihrem kapitalgesellschaftlichen Rückgabeanspruch infolge unzulässiger Ausschüttung zu bestehen. Es kann nicht Sinn und Zweck der Nichtigkeitssanktion gegenüber dem Dritten sein, dem Gesellschafter den unrechtmäßig erlangten Vorteil zu belassen. Macht die Gesellschaft diesen Anspruch nicht rechtzeitig und auf die gebührende Art und Weise geltend und bleibt sie eben deshalb auf ihrem Schaden "sitzen", so darf dies den bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch des Dritten nicht schmälern.