JudikaturJustizRS0129719

RS0129719 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. November 2014

Verweist ein (zufolge Übertragung nach § 45 dritter Satz StPO) sprengelfremdes Oberlandesgericht die Sache nach § 470 Z 3 StPO an das Erstgericht, ohne von seinem Delegierungsermessen nach dieser Gesetzesstelle Gebrauch zu machen, kann das Delegierungsermessen im Fall von Übertragung an dessen Präsidenten (§ 45 Abs 2 dritter Satz StPO) bei Übertragung nach § 45 Abs 2 dritter Satz StPO von diesem ausgeübt werden.