JudikaturJustizRS0129710

RS0129710 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. September 2014

Seit dem Inkrafttreten von § 79 der deutschen Eisenbahn‑Bau‑ und Betriebsordnung 1928, DRGBl Pkt II S 541, mit 15. 2. 1941 findet eine Ersitzung von Rechten an nichtöffentlichen Eisenbahnübergängen nicht mehr statt. Ersitzungszeiten, die vor diesem Zeitpunkt zwar begonnen, aber noch nicht abgelaufen waren, können nicht mehr vollendet werden. Hingegen müssen die durch Zeitablauf bis dahin bereits erworbenen Rechte voll gewahrt werden. Weder deren Inkrafttreten noch das Inkrafttreten der nahezu wortgleichen Bestimmungen des § 43 Abs 7 EisbG 1957 bzw § 47a EisbG idgF haben allenfalls bis zum 15. 2. 1941 ersessene Rechte zum Erlöschen gebracht.