Spruch Die Ablehnung des Schiedsrichters Dr. P* R* wird zurückgewiesen. Der Schiedsbeklagte ist schuldig, den schiedsklagenden Parteien die mit 448,27 EUR (darin 74,71 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des gerichtlichen Ablehnungsverfahrens zu ersetzen.…
Text Begründung: Zwischen den Parteien sind zwei Schiedsverfahren anhängig. Hier streiten sie über die Ablehnung des Schiedsrichters Dr. P* R* durch den Schiedsbeklagten im später eingeleiteten (zweiten) Schiedsverfahren. Folgender Sachverhalt ist unstrittig: Mit Beitrittsvereinbarung vom 20. September 2…
Rechtliche Beurteilung 1. Zur Rechtzeitigkeit des Antrags und zur Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofs: Das Schiedsgericht wies die gegen den Einzelschiedsrichter erhobene Ablehnung am 18. Dezember 2013 ab; die Zustellung an die Parteien erfolgte an diesem Tag. Am 14. Jänner 2014, also noch innerhalb der vierwöchigen F…