Spruch Die Ablehnung des Schiedsrichters Dr. P* R* wird zurückgewiesen. Der Schiedskläger ist schuldig, den schiedsbeklagten Parteien die mit 448,27 EUR (darin 74,71 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des gerichtlichen Ablehnungsverfahrens zu ersetzen.…
Text Begründung: Zwischen den Parteien sind zwei Schiedsverfahren anhängig. Hier streiten sie über die Ablehnung des Schiedsrichters Dr. P* R* durch den Schiedskläger im früher eingeleiteten (ersten) Schiedsverfahren. Folgender Sachverhalt ist unstrittig: Mit Beitrittsvereinbarung vom 20. September 2010 …
Rechtliche Beurteilung Rechtlich hat der Senat erwogen : 1. Zur Rechtzeitigkeit des Antrags und zur Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofs: Das Schiedsgericht wies die gegen den Einzelschiedsrichter erhobene Ablehnung am 18. Dezember 2013 ab; die Zustellung an die Parteien erfolgte an diesem Tag. Am 14. Jänner 2014, also…