RS0129665 – OGH Rechtssatz
RS0129665 – OGH Rechtssatz
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Die schuldrechtliche Vereinbarung freiwilliger Zuzahlungen unter den Gesellschaftern ist außerhalb des Gesellschaftsvertrags zulässig und formfrei wirksam. Es handelt sich um keine Schenkungszusage, weil kein Schenkungszweck besteht, sondern durch diese im Hinblick auf die Gesellschafterstellung versprochene Leistung typischerweise der Geschäftsanteil wertvoller wird. Die Verpflichtung zur Zuschussleistung an die Gesellschaft beruht nicht auf der Mitgliedschaft; sie trifft den Gesellschafter als Einzelperson, nicht in seiner Eigenschaft als Gesellschafter. Die Zuschusspflicht kann nur mit den Mitteln des allgemeinen Schuldrechts, nicht hingegen mit den Figuren des Korporationsrechts durchgesetzt werden.