Spruch In der Strafsache gegen Valentina S*****, AZ 3 U 171/13g des Bezirksgerichts Hall in Tirol, verletzen die Durchführung der Hauptverhandlung und die Fällung des Urteils jeweils in Abwesenheit dieser Angeklagten § 427 Abs 1 StPO. Das Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, wird in seinem Valentina S…
Text Gründe: Mit dem unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen, auch den Freispruch einer weiteren Angeklagten enthaltenden Abwesenheitsurteil des Bezirksgerichts Hall in Tirol vom 28. Oktober 2013, GZ 3 U 171/13g-16, wurde die zur Hauptverhandlung ordnungsgemäß geladene (ON 14), nicht erschienene Valentina …
Rechtliche Beurteilung Die in Abwesenheit der Angeklagten Valentina S***** erfolgte Durchführung der Hauptverhandlung und die Fällung des Urteils stehen wie die Generalprokuratur in ihrer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zutreffend ausführt mit dem Gesetz nicht in Einklang: Die Durchführung eines Abwesenh…