RS0129556 – AUSL EGMR Rechtssatz
RS0129556 – AUSL EGMR Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Art 13 MRK erfordert eine unabhängige und genaue Prüfung einer Behauptung, es bestünden stichhaltige Gründe für die Annahme einer realen Gefahr, im Fall der Abschiebung einer Art 3 MRK widersprechenden Behandlung unterzogen zu werden. Wenn eine Ausweisung aus Gründen der nationalen Sicherheit angeordnet wird, können gewisse verfahrensrechtliche Einschränkungen notwendig sein, um ein der nationalen Sicherheit abträgliches Durchsickern von Informationen zu vermeiden.