JudikaturJustizRS0129556

RS0129556 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juli 2015

Art 13 MRK erfordert eine unabhängige und genaue Prüfung einer Behauptung, es bestünden stichhaltige Gründe für die Annahme einer realen Gefahr, im Fall der Abschiebung einer Art 3 MRK widersprechenden Behandlung unterzogen zu werden. Wenn eine Ausweisung aus Gründen der nationalen Sicherheit angeordnet wird, können gewisse verfahrensrechtliche Einschränkungen notwendig sein, um ein der nationalen Sicherheit abträgliches Durchsickern von Informationen zu vermeiden.

Entscheidungen
5