JudikaturJustizRS0129534

RS0129534 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2017

Für die Anwendbarkeit des § 28a KSchG kommt es nicht darauf an, dass der konkrete innerstaatliche Rechtsakt in Umsetzung einer im Anhang der RL 98/27/EG aufgezählten Richtlinie gesetzt wurde, sondern darauf, dass er in den Anwendungsbereich einer der Richtlinien fällt.

Entscheidungen
2