Text Begründung: Die Antragstellerin ist mit einem Marktanteil von ca 25 % Österreichs größter Sportartikel Einzelhändler und 100%ige Tochtergesellschaft der S***** AG. Im Geschäftsjahr 2011/2012 erwirtschaftete sie Umsatzerlöse von ca 320 Mio EUR. Sie betreibt in Österreich rund 50 Filialen. Seit 28. J…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt : I. Zum Verfahrensmangel I.1. Die Antragstellerin sieht einen Verfahrensmangel darin, dass ihre Äußerung vom 8. 10. 2013, ON 9, vom Kartellgericht zurückgewiesen und bei der Provisorialentscheidung nicht berücksichtigt wurde. Die Antragsgegnerin habe in ihrer Äußerun…