Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluss dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 4.277,94 EUR bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin 599,49 EUR USt und 681 E…
Text Begründung: Die Parteien stehen in einem Wettbewerbsverhältnis auf dem Markt für Diabetesmedikamente. Die beklagte Partei bewarb ihre Produkte in einem 6-seitigen Folder gegenüber Ärzten mit folgenden herausgestellten Behauptungen: /Dokumente/Justiz/JJT_20170221_OGH0002_0040OB00269_16M0000_000/image…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs der beklagten Partei, mit dem sie die Abänderung der einstweiligen Verfügung dahin anstrebt, dass der Sicherungsantrag abgewiesen werde, ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig und auch berechtigt. 1. „Wirksam und verträglich“ 1.1. Das Rekursgericht hat die …