JudikaturJustizRS0129491

RS0129491 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. April 2015

Die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Abschlussprüfungen (hier: AAB AP 2006) führen zu keiner rechtswirksamen (vertraglichen) Verkürzung der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB. Deren zwingender Charakter im Sinn eines verbindlich normierten Mindeststandards folgt nämlich ‑ ungeachtet ihrer nicht allein den Ausschlag gebenden systematischen Stellung ‑ nach Gesetzeszweck und Sinnzusammenhang aus § 275 Abs 4 UGB.

Entscheidungen
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