RS0129491 – OGH Rechtssatz
RS0129491 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Abschlussprüfungen (hier: AAB AP 2006) führen zu keiner rechtswirksamen (vertraglichen) Verkürzung der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB. Deren zwingender Charakter im Sinn eines verbindlich normierten Mindeststandards folgt nämlich ‑ ungeachtet ihrer nicht allein den Ausschlag gebenden systematischen Stellung ‑ nach Gesetzeszweck und Sinnzusammenhang aus § 275 Abs 4 UGB.