JudikaturJustizRS0129476

RS0129476 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2017

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art 267 AEUV folgende Frage betreffend die Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.3.2002 über den Universaldienst und über die Nutzungsrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und ‑diensten geändert durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 (Universaldienstrichtlinie), zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist das in Art 20 Abs 2 der Universaldienstrichtlinie für die Teilnehmer vorgesehene Recht „bei der Bekanntgabe von Änderungen der Vertragsbedingungen“ den Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu widerrufen, auch für den Fall vorzusehen, dass sich eine Anpassung der Entgelte aus den Vertragsbedingungen ableitet, die bereits bei Vertragsabschluss vorsehen, dass in der Zukunft eine Anpassung der Entgelte (Steigerung/Reduktion) entsprechend den Veränderungen eines objektiven Verbraucherpreisindex, der die Geldwertentwicklung abbildet, zu erfolgen hat?

Entscheidungen
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