JudikaturJustizRS0129427

RS0129427 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2023

Zur Beurteilung der Frage, ob Lohnkonten den Anforderungen des § 76 EStG entsprechen, sind auch hinsichtlich des vor Inkrafttreten der FinStrG‑Novelle 2010 gelegenen Zeitraums die zu § 76 EStG ergangenen Verordnungen zu berücksichtigen. Der mit dieser Novelle eingefügte Passus „sowie dazu ergangener Verordnungen“ dient nämlich nicht der inhaltlichen Veränderung des § 33 Abs 1 lit b FinStrG, sondern (nur) die Klarstellung (Lässig in WK² FinStrG § 33 Rz 15).