JudikaturJustizRS0129244

RS0129244 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. September 2014

§ 38 Abs 1 UrhG begründet bei unionsrechtskonformer Auslegung (nur) die Vermutung, dass die Verwertungsrechte an gewerbsmäßig hergestellten Filmwerken dem Filmhersteller zustehen. Diese Vermutung kann durch den Beweis einer davon abweichenden Vereinbarung widerlegt werden.

Entscheidungen
2