RS0129149 – OGH Rechtssatz
RS0129149 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Vollstreckung einer im Ausland verhängten Geldsanktion ist im Inland unzulässig, wenn der Tatort (auch) im Inland ist.
RS0129149 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Vollstreckung einer im Ausland verhängten Geldsanktion ist im Inland unzulässig, wenn der Tatort (auch) im Inland ist.