Spruch Im Verfahren AZ 183 Ns 2/13x des Landesgerichts für Strafsachen Wien verletzen 1./ das Unterlassen der Anhörung des Roberto S***** trotz aktenkundiger Adresse im Inland vor Beschlussfassung über die Übernahme der Vollstreckung der mit Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten verhängten Geldsanktion …
Text Gründe: Das deutsche Bundesamt für Justiz ersuchte mit Note vom 19. April 2013 unter Bezugnahme auf den Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (im Folgenden: RB Geldstrafen) in Verbindung mit dem Rahmenbesc…
Rechtliche Beurteilung Das Verfahren und der Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 16. Mai 2013, stehen wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend ausführt mit dem Gesetz nicht im Einklang: 1./ Gemäß § 53c Abs 5 EU JZG ist vor der Entscheidung…