JudikaturJustizRS0129110

RS0129110 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2013

Wartezeiten aus einem deutschen Versorgungsausgleich beziehen sich auf die Ehezeit. Solche Wartezeitmonate können daher nur insoweit berücksichtigt werden, als Monate der Ehezeit im Rahmenzeitraum liegen.