Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der erstinstanzliche Beschluss wird mit der Maßgabe wiederhergestellt, dass er wie folgt lautet: „1. Der Antrag des Antragstellers festzustellen, dass eine Haftung der F***** GmbH für die Folgen des Ölaustritts vom 25. 4. 1993 im Einzugsgebiet der Wasserversor…
Text Begründung: Andreas U***** jun erteilte im März 1993 an die seit Mai 2011 insolvente F***** GmbH (damals noch eine AG) telefonisch den Auftrag, die bestehende Tankanlage der Bäckerei in Maishofen zum neuen Aufstellungsort nahe einer Bundesstraße außerhalb des Ortes zu übersiedeln. Am 25. 3. 1993 „sc…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und im Sinn der Wiederherstellung der erstinstanzlichen Entscheidung berechtigt. 1. Voranzustellen ist, dass entgegen der Rechtsansicht der Antragsgegnerin die rechtskräftige Verurteilung des Vorstandsmitglieds der Schuldnerin gemäß § 137 Abs 5 lit b WRG idF BGBl 199…