JudikaturJustizRS0129064

RS0129064 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 2021

Der Umstand, dass bei einem Vorspannangebot die Ersparnis bei der Nebenware höher ist als der Preis der Hauptware, begründet für sich allein nicht die Unlauterkeit dieser verkaufsfördernden Maßnahme.

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