JudikaturJustizRS0129059

RS0129059 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juni 2022

Die (von einem unmündigen Mädchen über Verleitung des Täters an sich selbst vorgenommene) digitale Vagnialpenetration entspricht auch beim Tatbild des § 206 Abs 2 zweiter Fall StGB dem Merkmal der "dem Beischlaf gleichzusetzenden" geschlechtlichen Handlung.

Entscheidungen
4