Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Adoptionssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen.…
Text Begründung: Mit dem am 13. 7. 2012 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrten Dr. R***** M***** (Erstantragstellerin), die Minderjährige (Zweitantragstellerin) und deren als „Drittantragstellerin“ bezeichnete leibliche Mutter unter Vorlage eines am 3. 7. 2012 von der Annehmenden und der obsorge…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil die Entscheidungen der Vorinstanzen mit der mittlerweile geänderten Rechtslage nicht mehr vereinbar sind. Das Rechtsmittel ist im Sinne des Aufhebungsantrags auch berechtigt. Die Antragstellerinnen wiederholen im Revisionsrekurs ihre Thesen zur Anwendbarkeit de…