JudikaturJustizRS0129000

RS0129000 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2020

Im Unterschied zur früheren Rechtslage (vgl § 152 Abs 1 Z 1 letzter Halbsatz StPO in der bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung) besteht das Aussageverweigerungsrecht bei Gefahr der "Selbstbelastung" eines rechtskräftig Verurteilten nicht mehr, soweit nicht eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu seinem Nachteil in Frage kommt.

Entscheidungen
2