Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts in seinem stattgebenden Teil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 3.633,90 EUR (darin 389,65 EUR USt und 1.296 EUR Barauslagen) be…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger verfügt über ein Wertpapierdepot bei der beklagten Partei. Er hatte am 13. 12. 2005 über Vermittlung der J***** GmbH (in der Folge: Vermittlerin) 672 Zertifikate der M***** Ltd (MEL) erworben. Am 28. 5. 2007 erteilte der Kläger der beklagten Partei den Auftrag für ihn…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil sich der Oberste Gerichtshof zu den Rechtsfolgen der pflichtwidrigen Nichtausführung einer Stop-Loss-Order bisher noch nicht geäußert hat. Sie ist auch berechtigt. Der Kläger macht geltend, der „Schutzzweck“ einer Stop-Loss-Order sei auf Risikominimierung und Verlustb…