RS0128775 – OGH Rechtssatz
RS0128775 – OGH Rechtssatz
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Die §§ 4 und 5 VOEG umschreiben die bisher in § 2 VerkOG enthaltenen Entschädigungstatbestände. Der Fachverband hat nach Verkehrsunfällen im Inland das Opfer in den aufgezählten Fällen (darunter vorsätzliche Schädigung) für Personen- und Sachschäden zu entschädigen. Dabei wird weiterhin fingiert, dass der schadenersatzrechtliche Leistungsanspruch des Opfers durch eine Kfz‑Haftpflichtversicherung (im Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflicht) gedeckt ist.