Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Die zweitbeklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien deren mit 1.489,86 EUR (darin 248,31 EUR USt) bestimmten Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Die Kläger machen Schäden aus einem Aktienerwerb geltend, für den die Beklagten als Aufsichtsrat bzw Abschlussprüferin der Emittentin wegen der Verletzung von Aufsichts- und Prüfpflichten hafteten. [2] Das Erstgericht setzte das Verfahren gegen die Zweitbeklagte wegen eines präju…
Rechtliche Beurteilung [4] Der dagegen erhobene – und von den Klägern beantwortete – Revisionsrekurs der Zweitbeklagten ist absolut unzulässig und somit zurückzuweisen. [5] 1. Nach § 192 Abs 2 ZPO können die nach den §§ 187 bis 191 ZPO erlassenen Anordnungen, soweit sie nicht eine Unterbrechung des Verfahrens verfügen…