JudikaturJustizRS0128721

RS0128721 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2023

Die Entscheidung über eine amtswegige Aussetzung des inländischen Verfahrens wegen eines Sachzusammenhangs steht im pflichtgebundenen Ermessen des später angerufenen Gerichts.

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