JudikaturJustizRS0128534

RS0128534 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Oktober 2018

Bei schlichten Tätigkeitsdelikten - bei denen eine von der Tathandlung zumindest gedanklich abtrennbare Wirkung in der Außenwelt gerade nicht eintritt - scheidet ein „Erfolgs“eintritt im Inland im Sinn des § 67 Abs 2 zweiter Fall StGB schon begrifflich aus.

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