Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Der Minderjährige ist das uneheliche Kind von E***** W***** und T***** F*****. Mit der Obsorge war zunächst gemäß § 166 ABGB die Mutter alleine betraut. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Purkersdorf vom 11. 11. 2011 wurde die Obsorge für den Minderjährigen im Teilbereich Pflege und Erzie…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil zur Zuordnung der gesetzlichen Vertretung in Unterhaltssachen eine Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof geboten erscheint. Der Revisionsrekurs des Kollisionskurators ist aber nicht berechtigt. 2. Die Bestellung eines Kollisionskurators gemäß § 271 ABGB z…