JudikaturJustizRS0128517

RS0128517 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 2021

Der Gefährdungsschutz in § 101 Abs 1 lit e KFG bzw in § 61 StVO ist umfassend zu verstehen. Mag er daher in erster Linie den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer bezwecken, so sind dennoch auch die eigenen absoluten Rechtsgüter des Geschädigten von ihm umfasst.

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