JudikaturJustizRS0128515

RS0128515 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. September 2014

Eine „spurhaltende Vollbremsung“ (ohne anschließende Schleuderbewegungen) ist jedenfalls zum „normalen Fahrbetrieb“ iSd § 101 Abs 1 lit e KFG zu zählen. Daraus folgt, dass die Beladung den bei einer solchen Bremsung auftretenden Kräften standhalten muss.

Entscheidungen
2