Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 744,43 EUR (darin 124,07 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen. Der Antrag der klagenden Partei auf Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens …
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Trägerin des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich. Der Kläger war in einem dort geführten Verfahren als Schiedsrichter tätig geworden und hatte aus Vorschüssen der Parteien ein vom Generalsekretär des Schiedsgerichts festgesetztes Hon…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig , aber nicht berechtigt . 1. Zu den Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien 1.1. Unstrittig ist, dass bei nicht institutionellen Schiedsgerichten allenfalls konkludent ein Schiedsrichter-vertrag zwischen (allen) Schiedsrichtern und (allen) Parteien des Schiedsverfahrens z…