JudikaturJustizRS0128240

RS0128240 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
22. März 2012

Bei der Klärung des Rechts eines biologischen Vaters auf Umgang mit seinen Kindern bei Existenz eines anderen rechtlichen Vaters haben die nationalen Gerichte stets das Kindeswohl mit zu berücksichtigen. (Bem: Anayo gg. Deutschland)

Entscheidungen
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