Spruch Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen die Entscheidung über den Antrag auf Bestellung eines Kollisionskurators richtet, mangels der Voraussetzungen des § 72 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen. Im Übrigen wird dem Revisionsrekurs Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird in seinem zurückweise…
Text Begründung: Gegenstand des Pflegschaftsverfahrens ist der Antrag der Mutter auf Einräumung eines Besuchsrechts zum Kind, das sich in Pflege und Erziehung einer Pflegemutter befindet. Über Antrag der Mutter wurde eine gemäß § 104a Abs 1 AußStrG geeignete Person zum Kinderbeistand bestellt. Das Erstge…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs der Mutter ist, soweit er sich gegen den zurückweisenden Teil der angefochtenen Entscheidung richtet, zulässig und im Sinn des gestellten Aufhebungsantrags berechtigt, im Übrigen allerdings nicht zulässig, weil zur behaupteten Notwendigkeit der Bestellung eines K…