RS0128129 – OGH Rechtssatz
RS0128129 – OGH Rechtssatz
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Im nach § 131 AußStrG durchzuführenden Verfahren über die Genehmigung der Zustimmung zu einer medizinischen Maßnahme, die eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit der behinderten Person zum Ziel hat, ist vom Pflegschaftsgericht ein „besonderer Sachwalter“ zu bestellen, dessen Wirkungskreis die Vertretung der behinderten Person in diesem Verfahren umfasst. Liegt bereits ein verfahrenseinleitender Antrag des bestellten Sachwalters vor, kommt es im Genehmigungsverfahren auf eine weitere (formale) Zustimmung des besonderen Sachwalters zur beantragten Maßnahme nicht an.