Spruch Art. 1 1. Prot. EMRK - Gerichtsgebühren höher als Enteignungsentschädigung. Verletzung von Art. 1 1. Prot. EMRK (14:3 Stimmen). Entschädigung nach Art. 41 EMRK: € 190.000,– für materiellen und immateriellen Schaden (14:3 Stimmen).…
Text Begründung: Sachverhalt: Ein ursprünglich im Eigentum der Bf. stehendes Grundstück in der Größe von 128.619 m² wurde 1995 zugunsten eines staatlichen Straßenbauunternehmens enteignet, um darauf eine Autobahn zu errichten. Da bezüglich der Entschädigung keine Einigung erreicht werden konnte, sprach e…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Die Bf. rügen eine Verletzung von Art. 1 1. Prot. EMRK (Recht auf Achtung des Eigentums), da die ihnen zugesprochene Enteignungsentschädigung gänzlich durch die an den Staat zu zahlenden Gerichtsgebühren absorbiert wurde. I. Zur behaupteten Verletzung von Art. 1 1. Prot. EMRK 1. …