JudikaturJustizRS0127998

RS0127998 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2017

Bei behaupteten Markenrechtseingriffen im Internet hängt die Zuständigkeit des Registerstaats nicht davon ab, ob die Eingriffshandlung oder die sonstige Geschäftstätigkeit des belangten Unternehmens einen besonderen (ausreichenden) Bezug zu diesem Staat aufweist, vielmehr genügt die ‑ regelmäßig gegebene ‑ Abrufbarkeit der Website und die Behauptung des Klägers, dass dadurch Markenrechte verletzt worden seien.

Entscheidungen
3