JudikaturJustizRS0127985

RS0127985 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Dezember 2014

Bewirbt sich ein Richter auf eine ausgeschriebene Planstelle eines Hofrats des Verwaltungsgerichtshofs, geht es um einen „beruflichen Aufstieg“ iSd § 18a Abs 1 B‑GBG und nicht um die „Begründung eines Dienstverhältnisses“ iSd § 17 Abs 1 B‑GBG. Ersatzansprüche wegen Diskriminierung sind daher im Verwaltungsweg geltend zu machen (§ 20 Abs 3 Satz 3 B‑GBG).

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