JudikaturJustizRS0127971

RS0127971 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2012

Die Bestellung eines Kollisionskurators zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen eines Minderjährigen gegenüber einem Elternteil fällt nicht unter den Richtervorbehalt des § 19 Abs 2 RPflG, sondern in die generelle Zuständigkeit des Rechtspflegers.

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