Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 26. 6. 2008, GZ 26 P 137/05g-S-59, war der Mutter die Obsorge für die minderjährige B***** vorläufig entzogen und auf den Vater übertragen worden. Am 1. 7. 2008 übersiedelte das Kind in den Haushalt des Vaters. Im Zuge des darauffolgenden Verfahrens übe…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Mutter ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig. Er ist jedoch nicht berechtigt. Die Revisionsrekurswerberin macht im Wesentlichen geltend, § 19 Abs 2 Z 2 RpflG würde „unterlaufen“, wenn man von der Zuständigkeit des Rechtspflegers ausgehen wollte. Zudem seien V…