JudikaturJustizRS0127968

RS0127968 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
28. Oktober 2014

Ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung liegt bereits dann vor, wenn ein Gericht seinem Empfinden Ausdruck gibt, eine Verurteilung des Angeklagten wäre lediglich aus Gründen des Eintritts der Verjährung unterblieben.

Entscheidungen
3