RS0127961 – AUSL EGMR Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Der Unterricht von Kindern einer benachteiligten Volksgruppe in separaten Klassen mit reduziertem Lehrplan stellt, auch wenn dies aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache erfolgt, dann eine Diskriminierung in Verbindung mit dem Recht auf Bildung dar, wenn keine angemessenen Maßnahmen zur Förderung der Sprachkenntnisse und in der Folge zur Eingliederung in gemischte Klassen gesetzt werden bzw. diesbezüglich keine ausreichenden Vorgaben und Sicherheiten zum Schutz vor Willkür bestehen.